Totalrevision des CO2-Gesetzes - Nationalrat soll sich für fortschrittliche Klimapolitik einsetzen
Am 31. Mai und am 1. Juni wird der Nationalrat über die Totalrevision des CO2-Gesetztes befinden, welche gleichzeitig als Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ dient. Nebst einer 40-Prozent-Reduktion im Inland fordern Brot für alle und Fastenopfer vom Nationalrat die Unterstützung von nachhaltigen und sozialen Klimamassnahmen im Süden.
Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes soll die Schweizer Klimapolitik nach 2012 geregelt werden. Die Vorlage dient zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima". Die Initiative fordert bis im Jahr 2020 eine mindestens 30-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990.
Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) hatte die Beratungen zur Revision des CO2-Gesetzes bereits im Januar 2010 aufgenommen. Dabei ist sie beim Klimaschutz weiter gegangen als der Bundesrat. So befürwortete eine Mehrheit die Reduktion der CO2-Emissionen um 20 Prozent bis ins Jahr 2020. Die Reduktion soll vollumfänglich mit Massnahmen im Inland erreicht werden.
Dies im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates, der einen Teil der Emissionen durch den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland senken will. Darüber hinaus ermöglicht der Vorschlag der UREK dem Bundesrat, im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen das Reduktionsziel auf 40 Prozent zu erhöhen. Die zusätzlichen Reduktionen könnten zu drei Viertel durch Massnahmen im Ausland erreicht werden.
Vorschläge gehen zu wenig weit
Trotz einiger Zugeständnisse gehen die Vorschläge des UREK zu wenig weit. Brot für alle und Fastenopfer fordern deshalb vom Nationalrat grundlegende Verbesserungen:
- Die Schweiz soll als Beitrag zur Einhaltung des „2-Grad-Reduktionsziels“die CO2-Emissionen im Inland bis im Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Darüber hinaus soll im gleichen Umfang eine CO2-Reduktion im Ausland angestrebt werden, welche damit der historischen Verantwortung und wirtschaftlichen Fähigkeit der Schweiz gerecht wird.
- Für die Reduktion im Ausland sollen nur Emissionszertifikate erworben werden, die aus ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht nachhaltig sind (vgl. CDM-Gold Standards gemäss Kyoto-Protokoll). Dies kann der Bundesrat durch Mindestqualitätsanforderungen sicherstellen. Damit würde gleichzeitig ein Instrument zur nachhaltigen und klimaschonenden Entwicklung in den Ländern des Südens geschaffen. Ohne Qualitätskriterien besteht jedoch die Gefahr, dass die durchgeführten Massnahmen in den Entwicklungsländern sogar negative soziale und ökologische Auswirkungen haben.
- Die notwendigen finanziellen Mittel für inländischen und ausländischen Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Minderung von Treibhausgasen sind zusätzlich zu den öffentlichen Entwicklungsgeldern aufzubringen. Es gilt, das Unabwendbare zu mindern und zu bewältigen. Entwicklungsländer sind auf grosse finanzielle Hilfe bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels z.B. in der Landwirtschaft, bei der Wasserversorgung oder bei Infrastrukturen angewiesen. Ebenso wird der Schutz der (tropischen) Wälder eine tragende Säule des Post-Kyoto-Vertrages sein.
- Schwellenländer müssen zur Reduktion ihres Schadstoffausstosses einen raschen und kostengünstigen Zugang zu klimafreundlichen Technologien erhalten. Entwicklungsländern muss der Zugang zu umweltfreundlicher Energie-Technologie für den Aufbau ihrer Energieversorgung und damit für die nachhaltige Entwicklung ermöglicht werden.
Weitere Links zum Thema:
=> Klimaallianz: www.stimmenfuersklima.ch
=> Alliance Sud: www.alliancesud.ch/de/ep/klima
=> Klimainitiative: www.klimainitiativeja.ch
27.05.10
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