Rückerstattung von DiktatorengeldernImmer wieder bringen Regierungschefs und Behörden illegal eingeheimstes Staatsvermögen ausser Landes und legen es auf internationalen Finanzplätzen an. Auch auf Schweizer Konten lagern trotz rechtlicher Vorsichtsmassnahmen so genannte Potentatengelder. Seit den 1980er-Jahren engagiert sich Brot für alle für die Rückführung von Potentatengeldern an die betrogene Bevölkerung in Entwicklungsländern. Gemeinsam mit weiteren Nichtregierungsorganisationen hat sich Brot für alle erfolgreich für die Rückgabe der auf Schweizer Bankkonten gelagerten Gelder des ehemaligen nigerianischen Diktators Abacha eingesetzt. Ausserdem war Brot für alle Teil der NGO-Koalition, die sich für die Rückführung der Gelder des haitischen Diktators Duvalier und des kongolesischen Potentaten Mobutu engagierte. Gesetz zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener VermögenswerteIm Jahr 2010 hat das Parlament ein neues Gesetz zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (RuVG) gutgeheissen. Dieses sieht die Sperrung von Geldern vor, die unrechtmässig erworben wurden, aus Korruption stammen, oder bei denen der Verdacht einer unrechtmässigen Herkunft besteht. Ausserdem regelt es die Rückerstattung von gestohlenen Geldern. Als zentrales Element sieht der Entwurf die Beweislastumkehr vor: Im Falle eines Verdachts muss der Besitzer der Vermögenswerte nachweisen können, dass die Gelder auf legitime Weise erworben wurden. Brot für alle fordert weitere SchritteBrot für alle begrüsst diesen Schritt, fordert jedoch verschiedene Anpassungen des Gesetzes, um wichtige, sonst weiterhin bestehende Gesetzeslücken zu schliessen. Insbesondere müssen zivilgesellschaftliche Organisationen als Überwacher in den Prozess der Rückführung eingebunden werden. Das soll gewährleisten, dass ein Teil der rückgeführten Gelder erneut veruntreut wird, wie dies im Fall des Abacha-Vermögens geschehen ist. Brot für alle verlangt auch, dass die Zivilgesellschaft ein Verfahren zur Blockierung der Gelder auslösen können, wenn die Behörden des Herkunftslandes kein Rechtshilfegesuch stellt. Mehr » |


